Qualität
Sicherheit
Der Umgang mit Strom ist längst zur Selbstverständlichkeit geworden. Solange die Anlagen in einwandfreiem Zustand sind, sind die Gefahren gering. Bei Mängeln sind jedoch Unfälle und Brände nicht auszuschliessen. Deshalb schreibt der Gesetzgeber regelmässige Kontrollen der Installationen vor. Gemäss der Verordnung über die Niederspannungsinstallationen (NIV) müssen diese ein erstes Mal nach der Erstellung und danach periodisch kontrolliert werden. Verantwortlich für die Durchführung der Kontrolle ist der Eigentümer der Installation. Er muss besorgt sein, dass seine Anlage ständig den Anforderungen der NIV entspricht:
"Elektrische Installationen müssen nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt, geändert, in Stand gehalten und kontrolliert werden. Sie dürfen bei bestimmungsgemässem und möglichst auch bei voraussehbarem unsachgemässem Betrieb oder Gebrauch sowie in voraussehbaren Störungsfällen weder Personen noch Sachen gefährden." (NIV, Art.3)
Qualitätsstandard der Versorgungsspannung
An der Netz-Übergabestelle garantieren wir Ihnen die Einhaltung der Norm EN 50160 (Spannungsqualität in elektrischen Verteilnetzen).
Periodische Installationskontrolle
Das zuständige Elektrizitätsversorgungs-Unternehmen (EVU) überwacht bei Neubauten den Eingang der Sicherheitsnachweise. Zum Vollzug von späteren periodischen Prüfungen fordert das EVU die Installationsbesitzer rechtzeitig auf und überwacht deren Durchführung.
Kontrollperioden gemäss NIV Art. 32 Abs. 4
Tankanlagen, Baustellen |
1 Jahr |
Zivilschutzanlagen |
10 Jahre |
Solaranlagen mit Planvorlage ESTI |
10 Jahre |
Solaranlagen ohne Planvorlage ESTI |
20 Jahre (m. Hausinstallation) |
Landwirtschaftliche Wohngebäude |
20 Jahre |
Landwirtschaftlich genutzter Stall/Scheune |
10 Jahre |
Industrie + Gewerbe je nach Nutzung |
5 oder 10 Jahre |
öffentliche Gebäude/Gebäude mit Personenansammlungen |
5 Jahre |
Restaurant, Kiosk |
10 Jahre |
Wohnbauten, Wohnungen (EFH, MFH) |
20 Jahre |
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Bei Handwechsel der Liegenschaften ist eine Kontrolle erforderlich, wenn die letzte Kontrolle älter als 5 Jahre ist. Verantwortlich für die Durchführung ist der neue Eigentümer.
Installations-Vorschriften
Für die Ausführung von elektrischen Hausinstallationen im Versorgungsgebiet der TGB gelten die aktuellen Normen sowie Werkvorschriften.
Spannungs- u. Frequenzwerte |
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An der Energieübergabestelle garantieren wir folgende Werte: Niederspannungsanschluss: 230/400 AC Volt +/- 6% Mittelspannungsanschluss: 9’700/16’800 Volt +/- 6% Spannungs-, Frequenz- und Oberwellentoleranzen: SN EN 50160 |
Leistungsfaktor |
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Blindenergiekompensation auf mind. cos. phi 0.92 (Der Blindenergieanteil darf max. 43% des Wirkenergiebezugs betragen) Massnahmen zur Einhaltung des Wertes sind kundenseitig zu treffen. |
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Schutzmassnahmen |
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Nullung TN-S |
Netzkommandoanlagen |
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Die Rundsteuerfrequenz beträgt 183,3 Hz. Um Störungen zu vermeiden sind Kompensationsanlagen auf 130 Hz zu drosseln. |
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Mitgliedschaften |
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Die Technischen Gemeindebetriebe Bischofszell sind Mitglied folgender Organisationen: DSV – Dachverband Schweizer Verteilnetzbetreiber SEV – Schweizerischer Elektrotechnischer Verein (electrosuisse) VSE – Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmungen INFEL – Informationsstelle für Elektrizitätsanwendungen BOG – Betriebsleiterverband ostschweizerischer Gemeinde-Elektrizitätswerke VTE – Verband Thurgauischer Elektrizitätsversorgungen |
Zertifizierung TGB |
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ISO 9001:2015 |